Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die obgenannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweiz. Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Bei einer Betreibung wird eine Pauschale von 150.- für die Umtriebe verrechnet.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 45 Minuten; eine Doppellektion dauert 90 Minuten; 1 ½ Lektion dauert ca. 75 Minuten. Jeweils ohne Pause.
Unterrichtstarif
Die Tarife werden verbindlich zu Beginn der Fahrausbildung vereinbart. Sie werden auf dem Schülerblatt festgehalten und gelten bis zum Ende der Ausbildung.